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Die Erfahrung zeigt, daß neben einem grundlegenden Interesse
an ökonomischen Vorgängen und Sachverhalten unbedingt
Die BWL befaßt sich mit wirtschaftlichen Vorgängen auf betrieblicher Ebene. Eine typische Fragestellung könnte also z.B. sein, wie ein Produktionsablauf zu gestalten sei, damit die Produktionskosten möglichst niedrig sind. Die VWL betrachtet die wirtschaftlichen Vorgänge dagegen aus der "Vogelperspektive". Hier wird untersucht, wie wirtschaftliche Vorgänge auf gesamtstaatlicher Ebene ablaufen (Wirtschaftstheorie), wie sie beeinflußt werden können (Wirtschaftspolitik) und welche Funktionen der Staat dabei hat oder ausüben soll (Finanzwissenschaft). Weiterhin gibt es unzählige Spezialgebiete, so z.B. das wirtschaftliche Verhältnis zwischen Staaten (Außenwirtschaftstheorie), Arbeitsmarktökonomik, Statistik und Ökonometrie, uvm., aber auch fachübergreifende Gebiete wie Soziologie oder Demographie.
Die Ausbildung zum Volkswirt befähigt zu einer Vielzahl von Berufen in Abhängigkeit von der gewählten Spezialisierung. Sowohl im Staatsdienst als auch in der "freien Wirtschaft" sind Volkswirte vertreten. Insofern reicht die mögliche Palette vom Minister bis zum Journalisten, vom Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung eines Großkonzerns bis zum selbständigen Steuerberater. Es gibt jedoch einige Einschränkungen: Für originär volkswirtschaftliche Berufe ist der Staat einer der Hauptarbeitgeber. Dies schließt z.B. die Arbeit in Ministerien oder Wirtschaftsforschungsinstituten ein. Somit ergibt sich, daß in Zeiten in denen der Staat sparen muß auch die Arbeitsplätze für Volkswirte knapper werden. In der freien Wirtschaft konkurrieren die Volkswirte mit den Betriebswirten, hier ist es schwieriger einen "typischen VWL-Beruf" zu finden. Allerdings kann ein Volkswirt insofern der "bessere Betriebswirt" sein, als er die gesamtwirtschaftlichen Hintergründe kennt und sich das betriebliche Know-How in der täglichen Praxis aneignen kann. Der (selbständige) "beratende Volkswirt"schließlich läuft Gefahr, schnell überqualifiziert zu sein. Im allgemeinen sind, natürlich in Abhängigkeit von der persönlichen Qualifikation, die Berufschancen als gut zu bezeichnen.
Es ist hier die Regelstudienzeit von der durchschnittlichen Studiendauer zu unterscheiden. Die Regelstudienzeit gibt an, in welchem Zeitraum man laut Kultusministerium das Studium gänzlich abgeschlossen haben sollte. Das sind zur Zeit 8 Semester. Allerdings hat (seit Bestehen der neuen Prüfungsordnung) noch nie ein Student das VWL-Studium in Mainz in 8 Semestern hinter sich gebracht. Die durchschnittliche Studiendauer gibt die tatsächliche Dauer des Studiums an. Sie kann von Uni zu Uni unterschiedlich sein und beträgt momentan für Mainz 12,6 Semester. Der Zeitplan könnte dabei (für einen fleißigen Studenten) etwa so aussehen:
BaföG wird nur für die Regelstudienzeit gezahlt, das sind im Moment laut Studienordnung 8 Semester (incl. Diplomarbeit!). Es besteht aber die Möglichkeit, eine sogenannte "Studienabschlußförderung" zu beantragen. In diesem Fall erhält man die BaföG-Bezüge für ein weiteres Jahr, muß aber bei Antragstellung unmittelbar vor dem Examen stehen.
Nein. Das kann sich aber jederzeit ändern. Um VWL in Mainz zu studieren muß man sich direkt beim Studentensekretariat der Universität Mainz, 55099 Mainz formlos bewerben. Die Anmeldefristen sind der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester.
Nein. Zur Zeit gibt es meines Wissens keine Möglichkeit VWL an einer deutschen Fachhochschule zu studieren, wohl aber BWL.
Eine Banklehre ist in keinem Falle notwendige Voraussetzung. Sie erhöht aber das allgemeine Verständnis für den behandelten Stoff und bringt zusätzliches wertvolles Wissen von der praktischen Seite in die theoretische Ausbildung. Ein direkter Vorteil ist, daß einem ein Schein (Buchführung) im Grundstudium erlassen wird (bei jeder nachgewiesenen kaufmännischen Ausbildung mit der Abschlußnote mind. befriedigend). Weiterhin wird ein Volkswirt mit abgeschlossener Banklehre später bei der Bewerbung bei einer Bank mit einiger Wahrscheinlichkeit anderen Bewerbern vorgezogen. Die Banklehre ist auch ein gutes "Sprungbrett" für eine Beschäftigung oder Praktika während des Studiums. Schließlich wird ein ausgebildeter Volkswirt in der Regel nach seinem Studium nicht eine solche Lehre absolvieren. Normalerweise wird dann ein Trainee-Programm gemacht, das aber nicht eine vergleichbare fundierte Ausbildung bieten kann.
Meiner Meinung nach spricht einiges dafür, den Dienst vor dem Studium abzuleisten. Man ist dann zwar bei Einstieg in das Berufsleben schon Mitte bis Ende 20, doch steht dem gegenüber, daß man zum einen sonst eine Unterbrechung im Berufsweg einplanen muß und zum anderen, daß man dann als etwa 25-jähriger mit 18- und 19-jährigen zusammmen Dienst tut.
Nein. Eine solche Regelung existiert nur an der FH. Allerdings ist es jedem dringend zu empfehlen, in den Semesterferien bei einer Firma zu arbeiten oder ein Praktikum zu absolvieren.
Der beste Zeitpunkt, um ins Ausland zu gehen, die Uni zu wechseln oder von BWL auf VWL (oder umgekehrt) umzusteigen, ist direkt nach Abschluß des Vordiploms. Das Vordiplom ist an den meisten Universitäten standardisiert und in Mainz besteht bsp.-weise zwischen dem Grundstudium der BWL und VWL gar kein Unterschied. Ob es sich explizit lohnt, die Uni zu wechseln, läßt sich nicht sagen. Allerdings verlangen die meisten Unternehmen in der heutigen Zeit im Lebenslauf nach einem längeren Auslandsaufenthalt , wobei dieser nicht unbedingt auch mit einem Praktikum oder Auslandsstudium verbunden sein muß.
Grundsätzlich ja. Es mögen zum gegebenen Zeitpunkt bestimmte Regelungen aktuell sein, die jetzt noch nicht absehbar sind, das müßte dann aber im Einzelfall geklärt werden.
Der Ansprechpartner ist in diesem Fall das Prüfungsamt für Wirtschaftswissenschaften, Saarstraße 21, 55122 Mainz. Besucheranschrift Forum 1, Tel. 06131-392404, Frau Bystron-Lausch. Die Anerkennung von Scheinen muß im Einzelfall geprüft werden.
Hier kann nicht verallgemeinert werden. Ergibt sich aus dem Wahlfachkatalog nicht bereits ein präferiertes Wahlfach, so kann nur empfohlen werden, die eine oder andere Vorlesung in einem Wahlfach zu besuchen und sich am zuständigen Lehrstuhl zu informieren.
Grundsätzlich ja. Die zu belegenden Fächer ergeben sich aus der Übersicht zum Nebenfach.
Auch hier wird auf die Übersicht zum Nebenfach verwiesen.
Das kommt darauf an... Grundsätzlich ist es immer möglich auf ein anderes Fach zu wechseln. Der entscheidende Punkt ist jedoch vielfach, ob Scheine aus dem vorherigen Studium anerkannt werden. Wenn Du vorher BWL in Mainz studiert hast, werden Dir in der Regel alle Scheine anerkannt. Je weiter "entfernt" das vorherige Studium von der VWL war, um so schwieriger dürfte es sein, Scheine anerkannt zu bekommen. In jedem Fall muß das Prüfungsamt darüber befinden.
Es wird empfohlen, die Lehrstühle im belegten Fach aufzusuchen und mit einem der Professoren einen Prüfungstermin zu vereinbaren. Ansonsten wird der Professor ausgelost.
Zunächst einmal erfolgt eine mündliche Ergänzungsprüfung. Fällt der Kandidat auch hier durch geht er zum nächstmöglichen Termin erneut in die schriftliche Prüfung. Fällt er auch hier durch erfolgt erneut eine mündliche Ergänzungsprüfung. Danach sind die Versuche erschöpft. Einzige Ausnahme ist dann eine (zu beantragende) Ministererlaubnis für einen dritten Versuch. Versagt der Kandidat auch hier kann er immerhin noch versuchen das Studium an einer FH fortzusetzen.
Der Professor aus dem Fach wird ausgelost. Es besteht kein Anspruch darauf, von einem bestimmten Professor geprüft zu werden. Der Prüfling hat in der Regel auch keinen Einfluß auf die Wahl des entsprechenden Professors.
Ja! In jedem Fall können Themen abgefragt werden, die Gegenstand der Vorlesung eines Professors aus dem gleichen Fach sind. Für die Prüfung in BWL gilt, daß der Professor auch Sachgebiete aus den anderen beiden Fächern abfragen kann, die der Prüfling als Prüfungsgebiet angegeben hat. Weiterhin ist die Abgrenzung zu allen anderen Gebieten nicht eindeutig. Bestimmte Grundlagen sind eben immer prüfungsrelevant.
In diesem Fall muß ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden (5,0).
Martina Kollmannsperger, LS Bronner, Studienfachberatung BWL
Gerhard Minnameier, LS Beck, Studienfachberatung Wirtschaftspädagogik
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