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Umfang: Der Textumfang sollte maximal 15 Seiten (maschinengeschrieben) betragen. Ausführungen, die diese Seitenzahl überschreiten, wewrden nicht berücksichtigt. Ein Anhang sollte nicht mehr als 5 Seiten umfassen; Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Rücksprache möglich. Zeilen- /Seitenbegrenzung: maximal 60 Zeichen pro Zeile, maximal 30 Zeilen pro Seite (ohne Fußnoten), Rand mindestens 1/3 Blattbreite, 1 1/2-zeiliger Zeilenabstand. Zahl der Exemplare: Die Seminararbeiten sind in zweifacher Ausfertigung (jeweils in einem Heftstreifen) abzugeben. Der Abgabetermin ist verbindlich. Rücksprache: Soweit bei der Themenvergabe nicht anders geregelt, ist die Rücksprache zur Themenabgrenzung und Klärung formaler Fragen möglich. Es werden keine Gliederungsbesprechungen durchgeführt. Zitierweise, Quellenangaben, Literaaturverzeichnis: Es sind die am Lehrstuhl Professor Dr. J. Knoth erhältlichen Richtlinien zugrunde zu legen. Abkürzungsverzeichnis: Soweit Abkürzungen verwendet werden, ist ein Abkürzungsverzeichnis zu erstellen und nach dem Inhaltsverzeichnis einzuordnen. Literatur: Zur Bearbeitung des Themas ist nicht nur die allgemeine betriebswirtschaftliche Literatur (Standardwerke) zu verwenden, sondern es sind auch Spezialveröffentlichungen und Zeitschriftenaufsätze (in ZfB. ZfbF, Der Betrieb, Die Wirtschaftsprüfung usw.) einzubeziehen. |
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HTML von W5 | Letzte Aktualisierung am 13.01.1997